Hat man das Recht seine Personalakte einzusehen?
von Evanne / 2021-11-21

Hat man das Recht seine Personalakte einzusehen?
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen. Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies für Personalverantwortliche mit Aufwand verbunden. Bei einer digitalen Personalakte rufen Mitarbeiter ihre Daten dagegen bequem am Computer oder Smartphone auf.
Wie lange darf eine Personalakte aufgehoben werden?
Aufbewahrungspflichten bei Personalakten
Als Grundregel gilt: Ein Arbeitgeber muss Personalakten so lange aufbewahren, wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Wie lange muss man Personalakten aufheben? Unterlagen zur Angestelltenversicherung, soweit Buchungsbelege vorhanden sind, werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB). Die Lohnkonten Ihrer (ehemaligen) Mitarbeiter sollten Sie sechs Jahre aufbewahren (§ 41 I 9 EStG). Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres.
Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung?
Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm. Welche Rechte haben Sie als Mitarbeiter bez ihrer Personalakte? Ja, als Angestellter können Sie Ihre Personalakte jederzeit und ohne Angabe von Gründen einsehen. So regelt es Paragraf 83 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie haben außerdem das Recht, sich Notizen dazu zu machen. Mit nach Hause nehmen dürfen Sie Ihre Akte allerdings nicht.
Welche Daten dürfen in der Personalakte erhoben werden?
Neben dem Lebenslauf, Beurteilungen und Zeugnissen sowie Adress- und Kontodaten können das auch Informationen über die Gesundheit des Betroffenen (z. B. Atteste) oder sogar dessen Religion sein. Es können also mitunter auch besonders schützenswerte personenbezogene Daten in der Personalakte enthalten sein. Was muss 10 Jahre aufbewahrt werden? Eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt für folgende Dokumente: Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Eröffnungsbilanz, Lageberichte, Organisationsunterlagen und Arbeitsanweisungen.
Welche Verträge müssen im Original aufbewahrt werden?
Alle Rechnungen sowie Handels- und Geschäftsbriefe, die der Unternehmer erhalten hat, sind so aufzubewahren (§§ 14, 14b UStG), dass ihre Wiedergabe bildlich mit dem Original übereinstimmt (bildliche Wiedergabe). Wer darf alles in die Personalakte schauen? Der Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, dass gemäß § 83 BetrVG jeder Arbeitnehmer das Recht hat, die Personalakte - ohne Angaben von Gründen - jederzeit einsehen zu dürfen. Das Recht steht auch Mitarbeitern in Betrieben ohne Betriebsrat zu.
Welche Unterlagen Einstellung öffentlicher Dienst?
Führungszeugnis, Mitgliedsbescheinigung und Sozialversicherungsausweis sind völlig normal.